49 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 24. Oktober 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts vom 16. Juli 2012 als Ersatzmassnahme ausgesprochene Kontaktverbot mit C.________ sowie das mit gleichem Entscheid ausgesprochene Rayonverbot den Dorfkern von E.________ sowie betreffend Liegenschaft K.________ aufgehoben wurden. 2. verfügt wurde, folgende Gegenstände seien dem Beschuldigten zurückzugegeben: