_ ist demzufolge für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 10'405.80 zu entschädigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin L.________ die Differenz von CHF 1'409.40 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 31.1.2 Fürsprecher B.________ Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.__