31. Amtliche Entschädigung 31.1 Erste Instanz 31.1.1 Rechtsanwältin L.________ Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwältin L.________ wird die Entschädigung gestützt auf die Kostennote vom 9. Januar 2018 (pag. 713 f.) und unter Berücksichtigung der Verfügung der Vorinstanz vom 6. Juni 2018 (pag. 784 f.) festgesetzt. Rechtsanwältin L.________ ist demzufolge für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 10'405.80 zu entschädigen.