Aus diesen Gründen erscheint es angebracht, dem Beschuldigten einerseits eine Probezeit von vier Jahren aufzuerlegen und ihn andererseits mit der Weisung zu belegen, sich während der Probezeit einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Damit sollen dem Beschuldigten sowohl der Druck auferlegt wie auch die Werkzeuge in die Hand gegeben werden, um weiterhin deliktfrei zu leben.