Abhängig vom entsprechenden Risikomanagement könne beim Beschuldigten aufgrund der psychischen Störung und bei Verstärkung der Symptomatik eine Progredienz der Delinquenz wie z.B. eine schwere Körperverletzung nicht ausgeschlossen werden. Neben den problematischen und deliktrelevanten Persönlichkeitsanteilen der beschuldigten Person könnten dabei auch die Lebensumstände und jeweils auch die Tatumstände eine Rolle spielen. Wenn der Beschuldigte sich in seinen Anliegen nicht wahrgenommen oder provoziert fühle, würden seine persönlichkeitsbezogenen Risikomerkmale vermehrt zum Tragen kommen (pag. 373).