Er lebt in knappen finanziellen Verhältnissen, hat aber praktisch keine Schulden. Ausgehend davon setzt die Kammer die Tagessatzhöhe wie die Vorinstanz auf CHF 30.00 fest. 26.5 Fazit Geldstrafe Für die Beschimpfung ist der Beschuldigte somit mit einer Geldstrafe von 5 Tagessätze zu CHF 30.00 zu bestrafen.