26.2 Täterkomponente In Bezug auf die Täterkomponente kann auf das bereits Gesagte verwiesen werden (siehe E. 25.2 oben). Die Täterkomponente wirkt sich auch in Bezug auf die Geldstrafe neutral aus. 26.3 Strafmilderung wegen Zeitablauf Im Gegensatz zu der Freiheitsstrafe ist das verminderte Strafbedürfnis wegen Zeitablauf im Sinne von Art. 48 Bst. e StGB vorliegend zu berücksichtigen: Nach der mit der Geldstrafe abgegoltenen Beschimpfung im Jahr 2015 hat sich der Beschuldigte keine weiteren Straftaten zu Schulden kommen lassen. Es hat sich somit wohl verhalten. Die Beschimpfung nach Art. 177 StGB verjährt gestützt auf Art.