1048). Die fehlende Kooperation im Verfahren kann dem Beschuldigten entgegen den Ausführungen der Vorinstanz nicht strafwirksam vorgeworfen werden. Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente deshalb neutral auf das Verschulden aus. 25.4 Strafmilderung wegen Zeitablauf Gemäss Art. 48 Bst. e StGB mildert das Gericht die Strafe, wenn das Strafbedürfnis in Anbetracht der seit der Tat verstrichenen Zeit deutlich vermindert ist und der Täter sich in dieser Zeit wohl verhalten hat. Wohlverhalten bedeutet das Fehlen von strafbaren Handlungen (Trechsel/Thommen in: Trechsel/Pieth [Hrsg.], Praxiskommentar