Reformatio in peius Aufgrund des Verbots der reformatio in peius darf die Strafe vor oberer Instanz nicht über diejenige der Vorinstanz hinausgehen und kann somit höchstens 14 Monate Freiheitsstrafe betragen. Die von der Kammer als angemessen erachtete Strafe für die qualifizierte Erpressung allein kommt bereits über der Gesamtstrafe der Vorinstanz für die Erpressung, die einfache Körperverletzung und die Drohungen zu liegen. Nachfolgend werden die restlichen Strafzumessungskriterien deshalb lediglich summarisch und der Vollständigkeit halber aufgeführt. 25.3 Täterkomponente