41 vom 2. Juli 2012 (75 Strafeinheiten/2.5 Monate, asperiert um 3/5 resp. 45 Strafeinheiten/Tage). Daraus resultiert eine Gesamtstrafe in der Höhe von 19 Monaten. 25.2 Reformatio in peius Aufgrund des Verbots der reformatio in peius darf die Strafe vor oberer Instanz nicht über diejenige der Vorinstanz hinausgehen und kann somit höchstens 14 Monate Freiheitsstrafe betragen.