22. Drohungen, mehrfach begangen Drohung wird gemäss Art. 180 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Vorliegend hat der Beschuldigte sowohl am 15. Juni 2012 wie auch am 2. Juli 2012 Drohungen gegen die Strafklägerin ausgesprochen, wobei die Drohungen vom 2. Juli 2012 als Handlungseinheit zu behandeln sind. Für die beiden Vorfälle wird je eine einzelne Strafe ausgesprochen. 22.1 Drohung vom 15. Juni 2012 22.1.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte hat der Strafklägerin die (erneute) Anwendung von Gewalt angedroht. Während diese Drohung unter dem Titel Schwere der Verletzung resp.