34 17.5 Konkurrenzen Die einfache Körperverletzung und die Drohungen gegen die Strafklägerin werden trotz dem bestehenden Zusammenhang nicht von der qualifizierten Erpressung konsumiert, da sie sich nicht gegen dieselbe Person und somit nicht gegen denselben Rechtsgutträger gerichtet haben. Zwischen den Tatbeständen besteht echte Konkurrenz. V. Strafzumessung