Indem D.________ den Beschuldigten am Telefon auf das Vorgefallene ansprach, wurde dem Beschuldigten ausserdem bestätigt, dass D.________ über die mit der Drohung verbundenen Forderung Kenntnis hatte. Dem Beschuldigten war in dem Zeitpunkt, in dem er die Geldforderung gegenüber D.________ aussprach, demnach klar, dass dieser von den Drohungen gegen die Mutter wusste und deshalb durch die Forderung nach Geld selber massiv unter Druck gesetzt wurde. Mit diesem Vorgehen wollte er erreichen, dass D.________ ihm Geld überwies.