32 Kurz nach diesem Vorfall rief der Beschuldigte D.________ an und verlangte von diesem CHF 250'000.00. D.________ war zu diesem Zeitpunkt bereits über den Vorfall zwischen dem Beschuldigten und der Strafklägerin informiert und wusste, dass der Beschuldigte die gemeinsame Mutter mit Gewaltandrohungen unter Druck setzte, bei ihm für den Beschuldigten Geld erhältlich zu machen. Ihm war demnach klar, dass er die Strafklägerin vor dem Beschuldigten schützen konnte, indem er der Forderung des Beschuldigten nachkam. D.________ wohnte in dieser Zeit in U.___