3 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten versuchte und vollendete Erpressung vorgeworfen. Anlässlich der Verhandlung vom 16. August 2017 brachte die Gerichtspräsidentin gestützt auf den Antrag der Staatsanwaltschaft ausserdem den Würdigungsvorbehalt an, den Sachverhalt gemäss Ziff. 3 der Anklageschrift auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer qualifizierten Begehung gemäss Art. 156 Ziff. 3 StGB zu prüfen (pag. 642). Dieser Würdigungsvorbehalt hat weiterhin Bestand. 17.3.1 Rechtliches Den Tatbestand von Art.