__ kaputt machen zu lassen, das Haus der Strafklägerin anzuzünden und D.________ kaputt zu machen resp. zu töten, wenn das Geld nicht komme. Diese Drohungen verängstigten die Strafklägerin stark, so dass sie gegen den Beschuldigten Anzeige erstattete, ihr Haus verliess, bis gegen den Beschuldigten ein Kontakt- und Rayonverbot ausgesprochen worden war und danach jeweils alles abschloss und in der Nacht das Licht brennen liess, bis sie wusste, dass der Beschuldigte fort war und schlussendlich auf der Terrasse eine Kamera installieren liess. Selbst anlässlich der Befragung vom 23. September 2015 schilderte sie, dass nachts jemand an der Haustüre gestanden sei und weinte bei diesem Gedanken.