Der Beschuldigte hielt diese Bedrohungssituation ausserdem über den 15. Juni 2012 hinaus aufrecht, indem er die Strafklägerin in der Zeit danach mehrmals anrief und ihr am 25. Juni 2012 beim ersten Widerspruch mit einer Zeitung zwei Mal auf den Kopf schlug. Das Verhalten des Beschuldigten ängstigte die Strafklägerin sehr, so dass sie sich noch zehn Tage später beim nächsten Besuch des Beschuldigten nicht traute, ihm zu widersprechen, aus Angst er werde wieder «böse» und einfach tat, was dieser von ihr verlangte. Dem Beschuldigten gelang es somit, die Strafklägerin mit seiner Drohung in Angst und Schrecken zu versetzen.