Die Strafklägerin hat dazu am 3. Juli 2012 rechtzeitig einen Strafantrag gestellt (pag. 146 f.). Einerseits bedrohte der Beschuldigte seine 86-jährige Mutter am 15. Juni 2012 mit den Worten, er sage ihr nun, wo es langgehe und unterstrich seine Worte sowohl mit einer körperlichen Attacke, wie auch damit, dass er das mitgebrachte Nunchaku auf den Tisch legte und damit sowie mit der Faust immer wieder auf den Tisch schlug. Im Zusammenhang mit der gleichzeitig gegen die Strafklägerin ausgeübten körperlichen Gewalt können diese Äusserungen und Gesten nur als Androhung erneuter körperlicher Gewalt verstanden werden.