1 der Anklageschrift beschriebene Sachverhalt wurde als Nötigung, evtl. Drohung angeklagt. In Bezug auf die rechtlichen Voraussetzungen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 893 f., S. 20 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).