27 16.5.2 Massgeblicher Sachverhalt Folgender Sachverhalt gilt demnach als erstellt: Nachdem der Beschuldigte seinen Bruder D.________ in der Vergangenheit bereits mehrfach vergeblich um CHF 250'000.00 gebeten hatte, verlangte er am 15. Juni 2012 verbunden mit den Handgreiflichkeiten gemäss Ziff. 2 Anklageschrift und der Drohung weiterer Gewaltanwendung gemäss Ziff. 1 Anklageschrift (siehe E. 16.3.2 und E. 16.4.2 oben) von seiner Mutter, ihm zu helfen, von D.________ Geld erhältlich zu machen. Kurz nach diesem Vorfall rief der Beschuldigte D.__