den Kopf mit der Zeitung) und schlussendlich am 2. Juli 2012 – als er das Geld immer noch nicht erhalten hatte – die massiven Drohungen gegen die Strafklägerin und seine Geschwister aussprach. Dieses fortgesetzte Vorgehen zeigt deutlich, dass der Vorfall vom 15. Juni 2012 nicht das Ergebnis einer ausser Kontrolle geratenen Auseinandersetzung zwischen Mutter und Sohn war. Vielmehr übte der Beschuldigte bereits in diesem Zeitpunkt bewusst Druck auf die Strafklägerin auf, um von D.________ Geld zu erhalten.