Er verdeutlichte diese Drohungen damit, dass er das mitgebrachte Nunchaku auf den Tisch legte und damit sowie mit der Faust immer wieder auf den Tisch schlug und indem er die Strafklägerin an den Haaren durch den Raum zog, ihr heftig den Mund zuhielt, sie grob packte und mit einer solchen Wucht auf einen Stuhl setzte, dass dieser zusammenbrach und sie zu Boden stürzte (siehe E. 16.3.2 und E. 16.4.2 oben). Auch am 2. Juli 2012 unterstrich der Beschuldigte seine Forderung nach Geld mit Drohungen, indem er der Strafklägerin ankündigte, sie fertig zu machen, seine Schwester V.________ kaputt machen zu lassen, das Haus der Strafklägerin anzuzünden und D.________ kaputt zu machen resp.