__ Geld erhältlich zu machen, verband der Beschuldigte am 15. Juni 2012 mit Handgreiflichkeiten und Drohungen, in dem er ihr sagte, er zeige ihr, «wos düre geit», sie sei an allem schuld, sie müsse ihm zuhören und es müsse jetzt Geld her. Er verdeutlichte diese Drohungen damit, dass er das mitgebrachte Nunchaku auf den Tisch legte und damit sowie mit der Faust immer wieder auf den Tisch schlug und indem er die Strafklägerin an den Haaren durch den Raum zog, ihr heftig den Mund zuhielt, sie grob packte und mit einer solchen Wucht auf einen Stuhl setzte, dass dieser zusammenbrach und sie zu Boden stürzte (siehe E. 16.3.2 und E. 16.4.2 oben).