218 Z. 64). Klar war dabei auch, dass es nicht in erster Linie um Geld der Strafklägerin ging, sondern um Geld von D.________: Die Strafklägerin sollte dem Beschuldigten dabei helfen, von D.________ Geld zu erhalten (Strafklägerin: pag. 214 Z. 78 und pag. 218 Z. 68; Beschuldigter: pag. 203 Z. 150). Selbst aus den widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten geht hervor, dass Geld seines Bruders beim Zusammentreffen am 15. Juni 2012 ein Thema war (pag. 203 Z. 150). Diese Aufforderung an die Mutter, ihm zu helfen, bei D.__