16.5 Gesamtwürdigung betreffend Ziff. 3 der Anklageschrift Unter dem Titel (qualifizierte) Erpressung wird dem Beschuldigten vorgeworfen, seinen Bruder D.________ durch das Vorgehen gemäss Ziff. 1 und 2 der Anklageschrift derart unter Druck gesetzt zu haben, dass dieser ihm einen grösseren Geldbetrag überweise würde. Dabei habe er zunächst CHF 250'000.00 gefordert. Aufgrund der Drohungen gegen die Mutter habe D.________ dem Beschuldigten CHF 50'000.00 überwiesen in der Hoffnung, damit würde Ruhe einkehren. Abgestellt wird vorliegend auf die glaubhaften Aussagen der Strafklägerin und des Zeugen D.________.