Diese Drohungen verängstigten die Strafklägerin stark, so dass sie gegen den Beschuldigten Anzeige erstattete, ihr Haus verliess, bis gegen den Beschuldigten ein Kontakt- und Rayonverbot ausgesprochen worden war und danach jeweils alles abschloss, in der Nacht das Licht brennen liess, bis sie wusste, dass der Beschuldigte fort war, und auf der Terrasse eine Kamera installieren liess. Noch an der Einvernahme drei Jahre später weinte die Strafklägerin, weil sie der Überzeugung war, der Beschuldigte sei nach seiner Rückkehr in der Nacht an ihrer Haustür gestanden. 16.5 Gesamtwürdigung betreffend Ziff.