Der Beschuldigte kündigte der Strafklägerin an, sie fertig zu machen, seine Schwester V.________ kaputt machen zu lassen, das Haus der Strafklägerin anzuzünden und D.________ kaputt zu machen resp. zu töten, wenn das Geld nicht komme. Diese Drohungen verängstigten die Strafklägerin stark, so dass sie gegen den Beschuldigten Anzeige erstattete, ihr Haus verliess, bis gegen den Beschuldigten ein Kontakt- und Rayonverbot ausgesprochen worden war und danach jeweils alles abschloss, in der Nacht das Licht brennen liess, bis sie wusste, dass der Beschuldigte fort war, und auf der Terrasse eine Kamera installieren liess.