Das Verhalten des Beschuldigten ängstigte die Strafklägerin so sehr, dass sie sich noch zehn Tage später beim nächsten Besuch des Beschuldigten nicht traute, ihm zu widersprechen, aus Angst er werde wieder «böse» und einfach tat, was dieser von ihr verlangte. Der Beschuldigte bestätigte diese Befürchtung denn auch, indem er ihr am 25. Juni 2012 beim ersten Widerspruch mit einer Zeitung zwei Mal auf den Kopf schlug, und hielt auf diese Weise die Bedrohungssituation für die Strafklägerin aufrecht. Am 2. Juli 2012: Der Beschuldigte kündigte der Strafklägerin an, sie fertig zu machen, seine Schwester V.______