Er zeige ihr, «wos düre geit», verdeutlicht damit, dass der Beschuldigte das mitgebrachte Nunchaku auf den Tisch legte und damit sowie mit der Faust immer wieder auf den Tisch schlug. Indem er die Strafklägerin im selben Zusammenhang tätlich anging, unterstrich er die Ernsthaftigkeit seiner Drohung, erneut Gewalt gegen sie auszuüben. Das Verhalten des Beschuldigten ängstigte die Strafklägerin so sehr, dass sie sich noch zehn Tage später beim nächsten Besuch des Beschuldigten nicht traute, ihm zu widersprechen, aus Angst er werde wieder «böse» und einfach tat, was dieser von ihr verlangte.