Dabei hielt er eine Krawatte in der Hand, die ihm jedoch zu Boden fiel. Daraufhin packte der Beschuldigte die Strafklägerin und setzte sie mit solcher Wucht auf einen Stuhl, dass der Stuhl zusammenbrach und die Strafklägerin zu Boden stürzte. Die Strafklägerin erlitt dadurch massive Hämatome an beiden Oberarmen, die noch einen Monat nach der Tat nicht vollständig abgeheilt waren. Sie verspürte mehrere Tage nach der Tat Schmerzen am Hals und an den Armen. 16.4 Gesamtwürdigung betreffend