16.3.2 Massgebender Sachverhalt Die Kammer geht demnach von folgendem, massgebenden Sachverhalt aus: Anlässlich eines Besuchs bei der Strafklägerin am 15. Juni 2012 packte der Beschuldigte die sitzende Strafklägerin von hinten an den Haaren, zog sie an den Haaren hoch und zum Tisch. Als die Strafklägerin aus Angst vor dem Beschuldigten das Fenster öffnen und um Hilfe rufen wollte, hielt ihr dieser von hinten den Mund zu und zog sie vom Fenster weg. Dabei hielt er eine Krawatte in der Hand, die ihm jedoch zu Boden fiel.