Zu den erlittenen Verletzungen gab sie an, sich durch die Handgreiflichkeiten des Beschuldigten die bei der Polizei fotografierten Hämatome zugezogen zu haben. Ausserdem habe sie einige Tage ziemliche Schmerzen am Hals und an den Oberarmen verspürt (pag. 215 Z. 112 f.). Die Hämatome waren zweieinhalb Wochen nach dem Vorfall noch ausserordentlich stark ausgeprägt (pag. 234 und pag. 239 ff.). Ungefähr einen Monat später waren sie immer noch nicht gänzlich abgeheilt (pag. 235). Es ist aufgrund dieser Aussagen unerheblich, dass die Verletzungen erst zweieinhalb Wochen nach dem Vorfall und nicht durch