16.3.1 Erwägungen der Kammer Abgestellt wird vorliegend in erster Linie auf die Aussagen der Strafklägerin. Zu berücksichtigen sind ferner die im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen erstellten Fotos der Hämatome der Strafklägerin, des beschlagnahmten Nunchakus sowie des zerbrochenen Stuhls (pag. 234 ff.).