1092 Z. 42), und verleiht ihm eine hohe Glaubwürdigkeit. Auffällig ist auch der Detailgrad, mit dem D.________ sein Telefonat mit dem Beschuldigten beschrieb und wiedergab, wie er mit seinem Bruder hin- und her diskutiert habe und sich dabei gefragt habe, wie er verhindern könne, dass seine Mutter wegen dem Beschuldigten noch länger leiden müsse. Schliesslich habe er gedanklich zu sich selber gesagt, er gebe seinem Bruder CHF 50'000.00, weil sich dieser dann davonmache und die Mutter in Ruhe lasse (pag. 1089 f. Z. 40 ff und pag. 1091 Z. 12 ff.).