1088 Z. 4 ff.). Er führte aus, er sei bei den Vorfällen zwischen dem Beschuldigten und der Strafklägerin zwar nicht dabei gewesen, brachte aber zugleich auch seine Überzeugung zum Ausdruck, dass der Beschuldigte der Mutter dort etwas angetan haben müsse, damit die Situation heute so sei wie sie sei («Das Schlimme ist, dass er die Mutter attackiert hat. Ein «wärschaftes Froueli», die sich nicht wehren kann. Ich war ja nicht dabei, aber etwas muss er gemacht haben» pag. 1093 Z. 3 ff.). Denn die Strafklägerin habe als Mutter von acht Kindern in engen finanziellen Verhältnissen Tag und Nacht gearbeitet und «bis zum letzten Kind geschaut» (pag. 1087 Z. 28 ff. und pag. 1093 Z. 4 ff.).