Damit konfrontiert gab sie an, der Beschuldigte sei ihr Kind. Sie habe Vertrauen gehabt und hätte nicht gedacht, dass er so weit gehe (pag. 220 Z. 129 ff.). Der Eindruck, dass diese Erlebnisse für die Strafklägerin äusserst einschneidend waren, wird bestätigt durch die Schilderungen des Zeugen D.________ anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, wonach die Familienmitglieder die mittlerweile 94-jährige Mutter schon seit Jahren nicht mehr auf den Beschuldigten angesprochen hätten, da sie dies noch immer mitnehme, das Ganze sei für sie ein wahnsinniger Schock gewesen (pag. 1088 Z. 4 ff.).