Vielmehr öffnet dieses Verhalten eine weitere Widersprüchlichkeit, stellt doch der Beschuldigte den ganzen Vorfall so dar, wie wenn seine Mutter ihn aus der Familie ausgrenze und beim ersten Zusammentreffen sofort tätlich auf ihn losgegangen wäre. Hervorzuheben sind zuletzt die Widersprüchlichkeiten seiner Angaben in Bezug auf sein persönliches Verhältnis zu Gewalt. Während er einerseits zugab, seine 86- jährige Mutter am Kopf gepackt und ein Nunchaku zu ihr mitgenommen zu haben (pag. 202 Z. 121 und pag. 203 Z. 147), betonte er wiederholt, er sei ein völlig gewaltloser Mensch (pag. 204 Z. 226 ff.).