15 Die Tatsache, dass der Beschuldigte während der Befragung in Tränen ausbrach und mehrfach beteuerte, wie sehr er seine Mutter liebe und verehre, verleiht dem Beschuldigten denn auch keine Glaubwürdigkeit. Vielmehr öffnet dieses Verhalten eine weitere Widersprüchlichkeit, stellt doch der Beschuldigte den ganzen Vorfall so dar, wie wenn seine Mutter ihn aus der Familie ausgrenze und beim ersten Zusammentreffen sofort tätlich auf ihn losgegangen wäre.