An dieser Aussage fällt auf, dass der Beschuldigte seine angebliche Erzählung von seinem Unfall und den Vergleich mit dem Hausbrand von sich aus mit einer Drohung gegen seine Mutter in einen Zusammenhang gebracht hat: Die dieser Aussage vorangehende Frage hatte gelautet, ob er seine Mutter bei den Treffen jemals bedroht habe. Die Tatsache, dass er auf diese Frage mit dem Vergleich des Hausbrandes antwortete, legt nahe, dass es hierzu tatsächlich einen Zusammenhang gab, sich die Strafklägerin effektiv bedroht fühlte. Die Erklärung des Beschuldigten wirkt dabei konstruiert und wenig glaubhaft.