Anders als von der Verteidigung vorgebracht, geht aus seinen Schilderungen demnach nicht hervor, der Beschuldigte habe mit seiner Mutter lediglich den innerfamiliären Konflikt beredet, nicht aber über Geld gesprochen. Auch die Aussagen des Beschuldigten auf die Frage, ob er seine Mutter bei den Treffen jemals bedroht habe, erscheinen entgegen dem Vorbringen der Verteidigung nicht glaubhaft. So gab er an, es sei schwierig zu sagen, ob er seine Mutter bedroht habe, er habe ihr von seinem Autounfall erzählt und ihr geschildert, es sei, als wäre sein Haus abgebrannt.