203 Z. 150 f.), nur um wenige Fragen später zu ergänzen, es sei nicht so gewesen, dass er kein Geld gehabt habe, es sei eine Tradition seiner Mutter, er habe gesagt, er wolle das Geld nicht und er brauche dieses nicht (pag. 204 Z. 194 ff.). Anders als von der Verteidigung vorgebracht, geht aus seinen Schilderungen demnach nicht hervor, der Beschuldigte habe mit seiner Mutter lediglich den innerfamiliären Konflikt beredet, nicht aber über Geld gesprochen.