Er habe damit verhindern wollen, dass es eskaliere, habe gewollt, dass der Beschuldigte die Mutter in Ruhe lasse. Er habe sich am Telefon mit dem Beschuldigten gedacht, wie er verhindern könne, dass die Mutter noch mehr leiden müsse wegen dem Beschuldigten (pag. 1091 Z. 12 ff.). Er habe dem Beschuldigten das Geld nicht gegeben, damit dieser in die Ferien könne. Er habe sich gedacht, wenn der Beschuldigte Geld habe, lasse er die Mutter wieder in Ruhe (pag. 1091 Z. 32 ff.). Er hätte dem Beschuldigten das Geld ganz sicher nicht bezahlt, wenn dieser vorher nicht bei der Mutter gewesen wäre. Das sei verlorenes Geld, der Beschuldigte hätte das nie zurückzahlen können.