Er könne nicht mehr genau sagen, wann, aber es müsse ein paar Tage später gewesen sei, es sei jedenfalls alles noch frisch gewesen (pag. 1090 Z. 19 ff.). Auf Nachfrage bestätigte der Zeuge erneut, die Vorfälle mit der Mutter seien vor dem Telefonat passiert, er habe den Beschuldigten am Telefon gefragt, was er da geleistet habe (pag. 1090 Z. 28 ff.). Er habe dem Beschuldigten das Geld lediglich gegeben, um die Mutter zu schützen (pag. 1089 f. Z. 45 f.). Er habe dem Beschuldigten das Geld gegeben, nachdem dieser die Mutter gepackt habe. Er habe damit verhindern wollen, dass es eskaliere, habe gewollt, dass der Beschuldigte die Mutter in Ruhe lasse.