Der Beschuldigte habe gesagt, es müsse eine Viertel Million her, er habe ein Projekt und er würde das Geld wieder zurückzahlen. D.________ schilderte sodann, er habe sich während dem Telefon überlegt, dem Beschuldigten CHF 50'000.00 als Darlehen zu geben, da er gewusst habe, dass der Beschuldigte sich danach davonmachen würde («de tubet er wider», pag. 1089 f. Z. 40 ff.). Dieses Telefon habe sich ereignet, kurz nachdem der Vorfall mit der Mutter passiert sei. Er habe den Beschuldigten am Telefon noch gefragt, was da gehe, was mit der Mutter gewesen sei. Er könne nicht mehr genau sagen, wann, aber es müsse ein paar Tage später gewesen sei, es sei jedenfalls alles noch frisch gewesen (pag.