1089 Z. 13 ff.). R.________ habe ihm von «diesen japanischen Holzknebeln mit der Kette» erzählt und dass der Beschuldigte die Strafklägerin geschlagen und mit den Haaren am Boden nachgerissen habe. Der Beschuldigte habe seiner Mutter ausserdem gesagt: «Jetzt kommst du mit, wir gehen zu D.________, der hat Kohle,