Dies seien aber keine grossen Beträge gewesen, CHF 5'000.00-6'000.00 (pag.1092 Z. 23 f.). D.________ bemerkte zudem, der Beschuldigte habe sich mit seinen Geschwistern überworfen, weil er diesen, die alle handwerkliche Berufe ausgeübt hätten, nach seiner Rückkehr aus dem Ausland vorgeworfen habe, sie seien nichts, sie seien nur «Büezer». Das habe die Geschwister verärgert, sie hätten den Eindruck gehabt, der A.________ sei weg und komme dann zurück, habe selber nichts und wolle ihnen sagen, was sie alles falsch gemacht hätten (pag. 1088 Z. 35 ff.). Die Geschwister wären gemäss D.______