mit der Mutter überworfen. Auch dieser habe von ihr Geld gewollt, er habe ihr aber auch Vorwürfe gemacht, weil er nicht bei ihr habe aufwachsen dürfen (pag. 1092 Z. 18ff.). Der Zeuge D.________ gab sodann Einblick in die Vorgeschichte zu den Vorfällen vom Sommer 2012. Nachdem der Beschuldigte von seinem langjährigen Auslandsaufenthalt zurückgekommen sei, sei es bei ihm immer um Geld gegangen, da er nie gearbeitet und deshalb nie Geld gehabt habe (pag. 1089 Z. 3 ff.). So habe der Beschuldigte beispielsweise sofort Geld verlangt, wenn man ihn um einen Gefallen gebeten habe (pag. 1089 Z. 5 ff.). Auch habe er die Witwe seines Bruders N.________ kurz nach dessen Tod um Geld angegangen (pag.