_ vom 21. Juli 2020 D.________ machte zunächst detaillierte Ausführungen zu den Familienverhältnissen der Familie A.________-D.________ (pag. 1087 Z. 14-43, pag. 1092 Z. 18 ff.): Sie seien insgesamt acht Kinder gewesen, davon je vier Halbgeschwister. Er selber sei der Drittälteste, der Beschuldigte sei der Jüngste. Die finanziellen Verhältnisse der Familie seien immer knapp gewesen. Aus diesem Grund hätten der älteste Bruder R.________ und der Zweitälteste N.________ teilweise bei Verwandten gelebt. Die Strafklägerin habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet, tagsüber geputzt und