__ abzustellen sei. Die Kammer erachtet diesen Schluss als korrekt und verweist deshalb unter Vorbehalt der nachfolgenden Ergänzungen/Präzisierungen auf die Ausführungen der Vorinstanz. 16.1 Beweismittel 16.1.1 Allgemeine Beweismittel Die Vorinstanz hat die massgeblichen objektiven und subjektiven Beweismittel ausführlich wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (pag. 882 ff.). Zu ergänzen ist diese Zusammenstellung um die Einvernahme des Zeugen D.________ anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 1087 ff.). 16.1.2 Aussagen des Zeugen D.________ vom 21. Juli 2020 D.____