Indem er sich einem gerichtlichen Termin wiederholt und entgegen den ausdrücklichen Hinweisen auf die prozessualen Folgen entzogen hat, ging er bewusst das Risiko einer Verurteilung aufgrund der aktuellen Beweislage ein, ohne dem Gericht noch einmal persönlich seine Sicht der Dinge zu präsentieren. Der Vorinstanz kann deshalb weder eine Verletzung des rechtlichen Gehörs noch eine unfaire Behandlung des Beschuldigten vorgeworfen werden.